Frage:
Wie lange darf ein Vermieter nach Auszug des Mieters?
2014-06-16 04:17:39 UTC
und beanstandungsfreier Abnahme der verlassenen Wohnung die Kaution noch einbehalten? Ich habe mal irgendwo etwas gelesen, dass die Kaution unter diesen Vorausetzungen UNVERZÜGLICH zurück zu zahlen ist. Ein Link zu diesem Thema wäre schon sehr hilfreich. Dank vorab.
Acht antworten:
Punfish
2014-06-17 00:41:46 UTC
Unverzüglich heißt unverzüglich - und nicht etwa zwei oder gar sechs Monate. Wenn allerdings zu erwarten ist, dass bei der Betriebskostenabrechnung eine Nachzahlung fällig wird, dann (und nur dann) darf der Vermieter einen angemessenen Teil (nicht etwa die gesamte) der Kaution einbehalten, bis die Abrechnung vorliegt.
idril_arien
2014-06-16 04:39:57 UTC
Er kann sie, zumindest einen Teil, bis zur nächsten Nebenkostenabrechnung einbehalten.
Sprendlinger
2014-06-16 08:12:21 UTC
Das unverzüglich stimmt, aber wie lange das dauernd ist unterschiedlich. Die meisten Gerichte - nicht alle - gehen von 6 Monaten aus. Einen Betrag x kann aufgehoben werden bis die Umlagenabrechnung des laufenden Jahres erstellt wurde.
whyskyhigh
2014-06-16 21:17:57 UTC
mind 2 monate



normal sind 6 monate
2014-07-09 13:36:05 UTC
6 Monate
2014-06-16 23:24:02 UTC
Das "unverzüglich" in einem diesbezüglichen Grundsatzurteil bedeutet mehr oder minder ein halbes Jahr.
Dagobert
2014-06-16 09:09:01 UTC
Bis zur nächsten Nebenkostenabrechnung auf jeden Fall, dazu haben die das Recht und nutzen das auch aus. Das Grundsatzurteil ändert daran überhaupt nichts. Man kann keinen Vermieter dazu zwingen, speziell wenn es sich um eine größere Wohnungsgesellschaft handelt, vorzeitig eine Nebenkostenabrechnung für EINEN einzelnen Mieter zu erstellen. Damit kommt der Mieter selbst bei einer Klage nicht durch und hat auch noch die Anwaltkosten am Bein!!!
2014-06-16 09:03:53 UTC
Hallo H. uss Kölle, eine große Wohnungsbaugesellschaft wie die GAG kann IMMER die Kaution bis zur nächsten Nebenkostenabrechnung einbehalten, da nutzt auch das allerschönste Grundsatzurteil nichts. Dafür kommt aber speziell bei der GAG die Kaution garantiert zurück, was von privaten Vermietern nicht immer unbedingt zu erwarten ist. Deine Leute für die du dich einsetzen möchtest sollen also Geduld haben und schlimmstenfalls etwa ein halbes Jahr warten. Spart euch das Porto und erst recht einen Anwalt. Du wees jenau isch mach he kinne Verzäll leven Jung, jlöwen et misch, datt bringt nixxxxxxxxx :-)


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
Loading...